(Stand 28.06.2025)
Erklärung zur Barrierefreiheit
A. Allgemeine Beschreibung
Nissan Financial Services ist bemüht, ihre Webseite https://nissanfs.de/ in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Das Produktangebot auf unserer Webseite ist auf Leasing- und Finanzierungen-, Versicherungsdienstleistungen sowie Geldanlagen spezialisiert. Diese Produkte können über unsere Webseite erworben werden.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite:
B. Allgemeine Informationen zum Anbieter gem. Art. 246 EGBGB
Nissan Financial Services,
Geschäftsbereich der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland
Jagenbergstraße 1
41468 Neuss
E-Mail: kundenservice@rcibanque.com
Telefon: 02131 401080
Telefax: 02131 401081
Nissan Financial Services,
Geschäftsbereich der RCI Versicherungs-Service GmbH
Jagenbergstraße 1
41468 Neuss
E-Mail: kundenservice@rcibanque.com
Telefon: 02131 401060
Telefax: 02131 401011
C. Gesetzlichen Anforderungen
Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus §§ 3, 14 BFSG und der Anlage 3 zum BFSG, unter Verweis auf die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Danach müssen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Dies bedeutet insbesondere:
- Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung müssen bereitgestellt werden und Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen müssen barrierefrei sein (§ 19 BFSGV)
- Bei einer visuellen Bedienungsform, muss eine Bedienungsform eingerichtet werden, die die Nutzung bei fehlendem oder eingeschränktem Sehvermögen ermöglicht und keine Farbunterscheidung erfordert.
- Bei einer auditiven Bedienungsform, muss eine Bedienungsform eingerichtet werden, die die Nutzung bei fehlendem oder eingeschränktem Hörvermögen ermöglicht.
- Bei einer Bedienungsform durch stimmliche Eingabe, muss eine Bedienungsform eingerichtet werden, die keine stimmliche Eingabe erfordert.
- Bei einer manuellen Bedienungsform, muss eine Bedienungsform eingerichtet werden, die keine feinmotorische Steuerung oder Bedienung erfordert und die Bedienelemente müssen sich in Reichweite der Nutzer befinden.
- Bedienungsformen, die fotosensitive Anfälle auslösen, sind zu vermeiden.
- Es muss eine Bedienungsform eingerichtet werden, die Funktionen umfasst, die die Nutzung bei kognitiven Einschränkungen erleichtern und vereinfachen.
- Die Privatsphäre der Nutzer bei der Verwendung der Barrierefreiheitsfunktionen muss gewahrt bleiben.
D. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen des BFSG
Unsere Webseite ist gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.2 auf Level AA weitestgehend barrierefrei gestaltet, um unser Angebot möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen.
Die Inhalte unserer Webseite können über verschiedene Bedienungsformen wahrgenommen werden. Wir gestalten unsere Produkte und Dienstleistungen so, dass sie auch von Menschen mit physischen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen genutzt werden können. Unsere Funktionen sind so ausgestaltet, dass sie für möglichst viele Menschen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind:
Wahrnehmbarkeit | Bedienbarkeit | Verständlichkeit | Robustheit |
Die Inhalte der Website sind so gestaltet, dass sie von allen Nutzer*innen wahrgenommen werden können – etwa durch ausreichende Kontraste, Alternativtexte für Bilder und eine klare Strukturierung mit Überschriften. | Alle Funktionen der Website sind mit Tastatur und assistiven Technologien zugänglich und nutzbar. Die Navigation ist konsistent und es gibt ausreichend Zeit, Inhalte zu erfassen. | Die Inhalte sind klar formuliert, die Sprache ist einfach gehalten und die Benutzerführung ist nachvollziehbar. Formulare und interaktive Elemente sind verständlich beschriftet und geben hilfreiches Feedback. | Die Website ist technisch so umgesetzt, dass sie von verschiedenen Browsern, Endgeräten und Hilfsmitteln zuverlässig interpretiert werden kann – auch bei zukünftigen technologischen Entwicklungen. |
Wo gibt es noch Barrieren?
- Vereinzelte PDF-Dokumente
Dies betrifft insbesondere:
-
- Inhalte, die nicht für den Abschluss von Verbraucherverträgen erforderlich sind, wie z.B. Pressemitteilungen.
- Dokumente, die vor Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes veröffentlicht wurden und noch nicht aktualisiert sind.
- PDF-Dateien von Drittanbietern, die uns nicht in barrierefreier Form vorliegen, wie z. B. zu den von uns vermittelten Versicherungen.
Eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung dieser Dokumente ist mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
- Chatbot
Wir arbeiten kontinuierlich daran, unseren Chatbot barrierefrei zu gestalten. Vereinzelt können jedoch noch Barriere auftreten.
- Digitale Antragsstrecke (DIAS)
Diese Anwendung ist derzeit nicht vollständig barrierefrei.
E. Barrieren melden und Feedbackmöglichkeit
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf https://www.nissanfs.de/ aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind.
Sie können uns über folgenden Weg Barrieren melden:
E-Mail: kundenservice@rcibanque.com
F. Marktüberwachungsbehörde
Zuständig ist die Marktüberwachungsbehörde in Magdeburg, Sachsen-Anhalt. Die Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Adresse:
Kontakt: