Der NISSAN Langzeitschutz PROTECT

SCHÜTZT GEBRAUCHTWAGEN GEGEN UNVORHERSEHBARE REPARATUREN

WAS IST PROTECT?

PROTECT schützt Sie vor unvorhersehbaren Reparaturkosten an Ihrem Gebrauchtwagen. Dabei sind alle wichtigen und kostenintensiven Fahrzeugteile wie zum Beispiel der Motor oder die Kraftstoffanlage umfassend abgedeckt.

Und das Schönste: Die Abwicklung funktioniert ganz unkompliziert. Wenden Sie sich einfach an Ihren Händler. Dieser führt die Reparatur durch und rechnet sie direkt mit unserem Versicherungspartner ab, ohne dass Sie in Vorleistung treten müssen. Auch im Europäischen Ausland steht einer zeitnahen Reparatur dank 24-Stunden-Hotline nichts im Wege.

 

IHRE VORTEILE IM ÜBERBLICK

 
  • Finanzieller Schutz bei unvorhergesehen Reparaturkosten
  • Unkomplizierte und schnelle Abwicklung im Reparaturfall
  • Qualifizierte Reparatur mit Originalteilen
  • Absicherung für nahezu alle gängigen Modelle
  • Schutz während der Laufzeiten von Finanzierung oder Leasing, und damit in der Regel weit über die Händlergarantie hinaus

Welche Fahrzeugteile sind versichert?

Außen*

1 - Motor
2 - Kraftstoffanlage
3 - Kühlsystem
4 - Achs-/Verteilergetriebe
5 - Abgasanlage
6 - Bremsen
7 - Kraftübertragungswellen
8 - Fahrdynamik-Systeme
9 - Hybrid- und Elektroantrieb (bei entsprechenden Fahrzeugen)

Welche Fahrzeugteile sind versichert?

Innen*

10 - Lenkung
11 - Elektrische Anlage
12 - Klimaanlage
13 - Sicherheitssysteme
14 - Komfortelektronik
15 - Schalt-/Automatikgetrieb

SCHUTZ FÜR NAHEZU ALLE GÄNGIGEN MODELLE

PROTECT bietet Ihnen die passende Absicherung für Ihren Gebrauchtwagen. Profitieren Sie von diesem Schutz, wenn Sie einen Gebrauchtwagen erwerben, der bei Beginn von PROTECT nicht älter als acht Jahre und maximal 150.000 Kilometer aufweist.

Laufzeit bis maximal 60 Monate

Mit PROTECT sind Sie auf Wunsch für die gesamte Finanzierungslaufzeit geschützt, maximal für eine Dauer von 60 Monaten.

Was leistet Protect?

PROTECT erstattet Ihnen die anfallenden Lohnkosten immer zu 100 Prozent und die Materialkosten ebenfalls zu 100 Prozent bis 50.000 Kilometer. Danach gilt ein gestaffelter Kundenselbstbehalt gemäß der Tabelle.

WAS TUN, WENN EIN REPARATURFALL EINTRITT?

Ganz einfach: Im Inland wenden Sie sich an Ihren Händler. Er behebt den Schaden und rechnet direkt mit unserem Versicherungspartner CarGarantie ab. Das bedeutet für Sie bequeme und unkomplizierte Unterstützung. Und wenn Ihr Händler nicht direkt vor Ort ist, melden Sie den Reparaturfall der 24-Stunden-Hotline. Die Reparatur kann dann bei jedem Renault Partner durchgeführt werden - europaweit.

 

*Beispielhafte Darstellung der verschiedenen Baugruppen. Die genauen Bauteile sowie weitere Informationen finden sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Benötigen Sie Hilfe? Wir sind für Sie da!